Erklärung für Barrierefreiheit

The Basement – Das Digital Lab des Leibniz-Instituts für Bildungsmedien | Georg-Eckert-Institut (GEI) ist bestrebt, seinen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zu gestalten.

Rechtliche Grundlage

Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) sowie die Niedersächsische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen (NBITVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der weiterentwickelten Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 Version 2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar. Die Einschätzung basiert auf einer im April 2023 erfolgten Selbstbewertung mit besonderem Blick auf Elemente wie Webseitenstruktur, Kontraste und Grafiken. 
Der Webauftritt von The Basement wird derzeit überarbeitet und technisch aktualisiert. Ein barrierefreier Zugang zu den Informationen ist uns sehr wichtig und wird in dem Prozess laufend berücksichtigt und überprüft.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 28.04.2023 erstellt. Sie gilt für die aktuell im Internet erreichbare Ansichten und Unterseiten der Domain https://basement.gei.de/.

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF

Die auf der Webseite verlinkten PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

Maßnahme: Bei der Erstellung neuer Dokumente im PDF-Format wird auf die barrierefreie Gestaltung geachtet. Ausgenommen sind Dateien, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt werden und ein Zusatzangebot darstellen oder deren Inhalt auch als HTML-Alternative zur Verfügung steht.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (§ 9 a Absatz 4 NBGG)

Texte

Bisher liegen keine Texte in Leichter Sprache für die Webseite vor.

Maßnahme: Für die Beschreibung der Arbeit von The Basement und Veranstaltungsmöglichkeiten vor Ort wird eine gesonderte Seite in Leichter Sprache verfasst.  Weitere Texte werden nicht in Leichte Sprache übersetzt. 

Das Zielpublikum der Webseite kommt vorrangig aus dem wissenschaftlichen und dem Bildungsbereich. Die Verwendung einschlägiger Fachterminologie und Ausdrucksweisen ist in Teilbereichen des Internetangebots den nutzenden Zielgruppen und teilweise ihrer wissenschaftlichen Vorbildung geschuldet. Dies ist besonders bei den Beschreibungen der wissenschaftlichen Forschungsprojekte der Fall, so dass die bereitgestellten Inhalte prinzipiell die Anforderungen einer Barrierefreiheit nicht vollständig erfüllen können. Dennoch bemüht sich die Redaktion um klare Verständlichkeit bei der Formulierung der Texte. The Basement bittet diejenigen, die auf derartige Barrieren stoßen sollten, um Verständnis.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren bezüglich unserer Webseite auffallen oder sollten Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie bitte eine E-Mail mit dem Betreff „Barrierefreiheit“ an schwerbehindertenbeauftragte[at]leibniz-gei.de.

Schlichtungsverfahren

Bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 9d NBGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der Informationstechnik zu lösen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf den Internetseiten der Schlichtungsstelle  können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Das Antragsformular wird auch in Leichter Sprache bereitgestellt.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle direkt unter:

  • Telefon: 0511/120-4010
  • E-Mail: schlichtungsstelle[at]ms.niedersachsen.de